Schnelltests wieder kostenpflichtig

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Corona-Schnelltest

Seit März sind Corona-Tests für alle wieder kostenpflichtig. Zuvor bestanden für bestimmte Personengruppen Ausnahmen.

Foto: imago images/Michael Weber

Was hat sich zum 1. März in der Testverordnung geändert?

Ansprüche auf kostenlose Testung bestanden bis einschließlich 28. Februar 2023. Seitdem sind alle Testungen wieder kostenpflichtig.

Hintergrund: Seit Ende Juni 2022 waren die Tests für bestimmte Personengruppen gratis – etwa für Behandelte sowie Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Dialysezentren und Reha-Kliniken, für pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderungen. Davor hatte jede Bürgerin und jeder Bürger Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche.

Die Coronavirus-Testverordnung wurde aus Abwicklungs- und Abrechnungsgründen bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Damit wird sichergestellt, dass jeder Leistungserbringer, der innerhalb der in der Verordnung genannten Fristen abrechnet, für seine bis einschließlich 28. Februar 2023 rechtmäßig erbrachten Leistungen eine Vergütung erhält.

Worin unterscheiden sich PCR-Tests, Antigen-Schnelltests und Selbsttests?

Bei PCR-Tests wird das Erbmaterial der Viren im Labor so stark vervielfältigt, dass SarSCoV-2 auch schon bei nur geringen Mengen nachgewiesen werden kann. Die Auswertung im Labor dauert einige Stunden, hinzu kommen Transportzeit ins Labor und gegebenenfalls eine Wartezeit wegen eines hohen Probeaufkommens. 

Bei Antigen-Schnelltests werden Eiweißstrukturen von SARS-CoV-2 nachgewiesen. Sie funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstests. Wenn Viren in der Probe enthalten sind, reagieren die Eiweißbestandteile des Virus mit dem Teststreifen. Damit ein Antigen-Test ein positives Ergebnis anzeigt, ist im Vergleich zur PCR-Testung eine größere Virusmenge notwendig. Für die Auswertung braucht es kein Labor. Ein Ergebnis liegt – je nach Hersteller – in 15 bis 30 Minuten vor. 

Selbsttests sind von der Wirkweise her ebenfalls Antigen-Schnelltests. Sie sind freiverkäuflich und können auch von ungeschulten Personen nach Gebrauchsanleitung sicher angewendet werden. Dafür muss die Probenentnahme und -auswertung entsprechend einfach sein. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen.

Wie aussagekräftig sind die Corona-Tests?

PCR-Tests bieten die zuverlässigsten Ergebnisse – sie sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal, die Auswertung durch Labore. Im Vergleich erkennen Schnelltests infizierte Menschen und auch nicht infizierte Menschen schlechter. Jedoch erhöhen sie die Sicherheit in der Corona-Pandemie und bieten eine zusätzliche Sicherheit bei Kontakten: Denn bei einem negativen Ergebnis kann man mit großer Wahrscheinlichkeit in den nächsten Stunden niemanden anstecken.

Nach einem Schnelltest – beispielsweise beim Besuch in einer Klinik – sollten auch weiterhin die AHA-Regeln eingehalten werden. Nach einem positiven zertifizierten Antigen-Schnelltest besteht Anspruch auf einen PCR-Test. 

Wer einen Selbsttest macht, sollte darauf achten, dass der Test der die Mindestkriterien erfüllt, die das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut festgelegt hat. Seriöse Tests sind grundsätzlich am Aufdruck zur Sonderzulassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und/oder einer CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Kennnummer der benannten Stelle sowie einer deutschsprachigen Gebrauchsinformation zu erkennen. Eine Liste der Tests finden Sie auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Mehr zu Corona-Tests lesen Sie auf www.zusammengegencorona.de  oder beim  Bundesministerium für Gesundheit .

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit/Presse- und Informationsamt der Bundesregierung