Abbiegeassistenten ab sofort Pflicht

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Verkehrssicherheit Abbiegeassistenten ab sofort Pflicht

Ein wichtiges Ziel im Einsatz für mehr Verkehrssicherheit ist erreicht: Mit dem Stichtag 6. Juli 2022 sind elektronische Abbiegeassistenten für neue Bus- und Lkw-Typen europaweit verpflichtend. Dafür hat sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission und den anderen EU-Mitgliedstaaten stets eingesetzt. Mit Erfolg.

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Abbiegen

Die Bundesregierung fördert auch die Nachrüstung sogenannter Abbiegeassistenten für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

Foto: picture alliance/dpa

Laut EU-Verordnung 2019/2144 sind Abbiegeassistenten ab dem 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab dem 7. Juli 2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht. Dass diese Pflicht für die Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3 - also für Busse und Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse - gilt, ist der Initiative des Bundesverkehrsministeriums zu verdanken.

Abbiegeassistenten sind verfügbare technische Lösungen, die im Straßenverkehr Leben retten können: Sie unterstützen und entlasten Lkw- und Busfahrer in kritischen Verkehrssituationen - zum Beispiel mittels optischer oder akustischer Signale, wenn diese beim Abbiegen Radfahrer gefährden würden.

„Aktion Abbiegeassistent“ geht weiter

„Jeder Abbiegeassistent, der zum Einsatz kommt, bedeutet mehr Sicherheit für Radfahrer, Fußgänger, Lkw- und Busfahrer“, so Bundesverkehrsminister Wissing. Deshalb ist es der Bundesregierung weiterhin ein Anliegen, dass möglichst viele Lkw und Busse mit Abbiegeassistenten nachgerüstet werden. Wer mit Abbiegeassistent fährt, schützt Leben!

Mit der „Aktion Abbiegeassistent“ setzt das Bundesverkehrsministerium seit 2018 Anreize für eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Verwendung von Abbiegeassistenten. Zur Aktion gehören mittlerweile fast 250 Sicherheitspartnerschaften mit Unternehmen und Kommunen, die ihre Fuhrparks mit Abbiegeassistenten aus- beziehungsweise nachrüsten.

Abbiegeassistenten werden gefördert

Neben der „Aktion Abbiegeassistent“ unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Aus- und Nachrüstung von Kfz mit Abbiegeassistenzsystemen über zwei Förderprogramme:

  • Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs können den Einbau von Abbiegeassistenten in schwere Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen über das De-Minimis-Programm fördern lassen.
  • Alle anderen, zum Beispiel Kommunen und Unternehmen, können ihre Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und Busse ab neun Sitzplätzen über das Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ fördern lassen.

Mehr über die Möglichkeiten, eine Förderung zum Einbau von Abbiegeassistenten zu beantragen, erfahren Sie beim Bundesverkehrsministerium .